Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte werden nachfolgende Vertragsbedingungen des Veranstalters anerkannt:

1. Es besteht kein Anspruch auf einen Sitzplatz.

2. Es besteht kein Anspruch auf den Zugang zu allen Veranstaltungsorten, falls diese z. B. wegen Überfüllung, Wetterlage, o.ä., gesperrt sind.

3. Bei Musikdarbietungen oder aufheulenden Motoren auf dem Eventgelände Schloss Seggerde, kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Auch kann es auf dem Eventgelände zu Unfällen kommen, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat.

4. Haftung
a) Der Veranstalter – Mercedes – Benz R129 SL Club e.V. – haftet uneingeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit entsprechend dem Vereinsrecht. Ebenso uneingeschränkt haftet er bei der Abgabe von Garantien und Zusicherungen, falls gerade ein davon umfasster Mangel die Haftung auslöst. Keine Beschränkung besteht auch bei der Haftung aus Gefährdungstatbeständen (insbesondere nach dem des eigenen Clubshop Produkthaftungsgesetz).
b) Bei der sonstigen schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist seine verbleibende Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) – ausgeschlossen.
c) Gleiches (Ausschlüsse, Begrenzung und Ausnahmen davon) gilt für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss.
d) Für den Fall des Aufwendungsersatzes (mit Ausnahme desjenigen nach §§ 439 II, 635 II BGB) gilt Ziffer 4 entsprechend.
e) Ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung des Veranstalters wirkt auch für seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
f) Eine Umkehr der Beweislast ist nicht bezweckt.

5. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Sternwerfern sowie Waffen und sog. gefährlichen Gegenständen ist strengstens untersagt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, ggf. eine Leibesvisitation vorzunehmen.

6. Dem Veranstalter bleibt es vorbehalten, den Einlass aus wichtigem Grund auf dem Eventgelände der Classic Summer Days auf Schloss Seggerde gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte zu verwehren (z.B. bei erheblicher Trunkenheit, Aggressivität etc.).

7. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und dem Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.

8. Sollten angekündigte Programmpunkte der Veranstaltung ausfallen, berechtigt dies nicht zur Rückgabe der Eintrittskarte.

9. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm situationsbedingt zu ändern.

10. Aus Sicherheitsgründen kann das gesamte Areal auf Schloss Seggerde videoüberwacht werden. Alle Foto-, Video- und Drohnenaufnahmen unterliegen bei dieser Veranstaltung nicht dem Persönlichkeitsrecht/Eigentumsrecht (recht auf eigenes Bild – bewegte Bilder – Video) Auch besteht kein Anspruch auf Herausgabe oder löschen der Aufzeichnungen. Nach dem Betreten des Eventgeländes auf Schloss Seggerde gehen die Rechte der Bild und Tonaufzeichnungen an den Betreiber über. Für verloren gegangene oder gestohlene Sachen haftet der Veranstalter nicht.

11. Der Erwerb von Eintrittskarten zum Wiederverkauf ist generell untersagt.

12. Jugendliche unter 18 Jahren müssen die Veranstaltung bis 0.00 Uhr verlassen. Weiterhin dürfen Jugendliche bis zum vollendeten 16 Lebensjahr in der Öffentlichkeit keinen Alkohol zu sich nehmen. Ausnahme besteht für Bier – Wein und Sekt nur dann, wenn die Eltern anwesend sind.

13. Eltern haften für ihre Kinder.

14. Auf dem Veranstaltungsgelände auf Schloss Seggerde befinden sich unter Umständen offene Feuerstellen – Schwenkgrill und sog. „Schwedenöfen“. Der Aufenthalt in beiden Bereichen, birgt Gefahren für Körper und Kleidung Material und erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

15. Auf dem Veranstaltungsgelände befinden sich offene und nicht bewachte Wasserstellen (2 Weiher). Der Aufenthalt in ihrer unmittelbaren Nähe birgt Gefahren und erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.

16. Das vom Veranstalter bereitgestellte Fahrgeschäft wird von eigens abgestelltem Personal des Betreibers betreut. Den Anweisungen des Betreuungspersonals ist strikt Folge zu leisten. Die Nutzung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.

17. An den Ständen und Hütten der Stand und Budenbetreiber – Schausteller, kann es bei der Bearbeitung von Lacken und oder Werkstücken zu Emissionen von Werkstoffteilen kommen. Dadurch sind Verletzungsgefahren nicht auszuschließen. Der Aufenthalt an diesen Ständen oder in ihrer unmittelbaren Nähe erfolgt auf eigene Gefahr.

18. Die weitgehende Verwendung von sog. „natürlichen Lichtquellen“ ist Bestandteil des Gesamtkonzeptes von Classic Summer Days auf Schloss Seggerde. Dadurch kann es auf dem Veranstaltungsgelände zu partiellen Ausleuchtungseinschränkungen und damit verbundener Stolpergefahr kommen. Der Besuch des Veranstaltungsgeländes nach Einbruch der Dunkelheit erfolgt deshalb auf eigene Gefahr.

19. Da die Veranstaltung in einem Park/Gut rund um ein Schloss erfolgt, ist zwangsläufig eine erhöhte Stolper- und Sturzgefahr nicht auszuschließen. Der Besuch des Veranstaltungsgeländes erfolgt deshalb ausdrücklich und unmissverständlich bei jeder Wetterlage auf eigene Gefahr!

20. Das Mitbringen von Tieren ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Sicherheitspersonals am Eingang gestattet. Kampfhunde nach den Kriterien der sogenannten Listenhunde sind an der Leine zu führen. Weiterhin haben diese Hunde die Erlaubnis nach § 4 des LHundG NRW vor Zutritt nachzuweisen und einen strikten Maulkorbzwang zu befolgen. Die Halter aller Rassen müssen umgehend Verunreinigungen entsorgen.

21. Das Verteilen von Hand- und Werbezetteln sowie Werbung für Verbände, Gruppierungen, politische Organisationen und Sekten ist verboten.

22. Das eigenmächtige Verkaufen, ohne beim Veranstalter zuvor angemeldet zu sein, ist untersagt.

Stand: 04.06.2024